ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.    PRÄAMBEL

1.1.    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht die Vertragsparteien ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart haben.
1.2.    Die nachfolgenden Bestimmungen über die Lieferung von Waren gelten sinngemäß auch für Leistungen.
1.3.    Für Montagearbeiten gelten ergänzend die Montagebedingungen des österreichischen Fachverbandes der Maschinen- und Stahlbauindustrie Österreichs (FMS).

 

2.    VERTRAGSSCHLUSS

2.1.    Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn der Verkäufer nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Bestell- oder Auftragsbestätigung abgesandt hat. Der Käufer hat die Bestell- oder Auftragsbestätigung unverzüglich zu prüfen. Sollte die Bestell- oder Auftragsbestätigung von der Bestellung abweichen und der Kunde hat nicht schriftlich innerhalb von 3 Tagen reklamiert, so gilt diese vom Käufer als genehmigt.
2.2.    Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Einkaufsbedingungen des Käufers sind für den Verkäufer nur dann verbindlich, wenn diese vom Verkäufer gesondert schriftlich anerkannt werden. Mündliche Zusagen des Verkäufers sind nur dann verbindlich, wenn diese im Nachhinein schriftlich bestätigt werden.
2.3.    Die Angebote (inklusive im Web-Shop bestellte Artikel) und Liefertermine des Verkäufers gelten bis zum Erhalt der Bestellbestätigung durch den Käufer als unverbindlich und freibleibend. Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
2.4.    Falls Import- und Exportlizenzen, Devisengenehmigungen oder ähnliche Genehmigungen für die Ausführung des Vertrages erforderlich sind, so muss die Partei, die für die Beschaffung verantwortlich ist, alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die erforderlichen Lizenzen oder Genehmigungen rechtzeitig zu erhalten.
2.5.    Der Verkäufer ist berechtigt, von bereits abgeschlossenen Verträgen zurückzutreten, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen (bei Vorauskasse Zahlung innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Bestellbestätigung) nicht nachkommt, oder wenn die Zahlungsabwicklung über Kreditkarteninstitute, Bankinstitute oder sonstige Zahlungsabwicklungsstellen mangels Deckung abgelehnt wird. Ebenso ist der Verkäufer berechtigt, von abgeschlossenen Verträgen zurückzutreten, wenn eine Kreditversicherung die Deckung des Kunden ablehnt.
2.6.    Bei ungerechtfertigtem Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden bzw. wenn der Verkäufer aufgrund Punkt 6.7. bzw. 8.1.d (Annahme- bzw. Zahlungsverzug durch den Käufer) vom Vertrag zurücktritt, ist der Verkäufer berechtigt, ungeachtet aller darüber hinausgehenden Schadensersatzansprüche, 10 % (zehn Prozent) vom Kaufpreis als Stornogebühr fällig zu stellen.

 

3.    ANGABEN, PLÄNE UND UNTERLAGEN

3.1.    Die in Katalogen, Homepage, Web-Shop, Rundschreiben, Anzeigen, Prospekten, Abbildungen, Preislisten etc. enthaltenen Angaben über Maße, Gewicht, Fassungsvermögen, Lieferung, Preis etc. sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist. Die jeweiligen Angaben über die Leistung sind bedienungs- und materialabhängig und beruhen auf Erfahrungswerten. Aus ihnen sind jedoch keine Zusicherungen irgendwelcher Art ableitbar. Aus Angaben über Gewichtsempfehlungen der Trägergeräte (z.B. Baggergewicht) für die vom Verkäufer angebotenen Produkte sind keinerlei Rechtsfolgen für den Verkäufer ableitbar. Hier sind ausschließlich die Angaben von den Herstellern der Trägergeräte maßgeblich. Der Käufer ist verpflichtet diesbezüglich alle notwendigen Informationen und Empfehlungen des Herstellers des Trägergerätes (z.B. Baggerhersteller) einzuholen und diese entsprechend zu befolgen. Insbesondere haftet der Verkäufer weder für Schäden, welche aufgrund einer bestimmungswidrigen (z.B. Gewichtsüberschreitung) oder falschen Verwendung des Anbaugerätes mit dem Trägergerät entstehen können, noch haftet der Verkäufer dafür, dass das verkaufte Produkt mit einem bestimmten Trägergerät verwendbar ist.
3.2.    Skizzen, Pläne und sonstige technische Unterlagen bleiben, ebenso wie Kataloge, Muster, Prospekte, Abbildungen, Darstellungen, Videos, Einbau- und Montageanleitungen, Betriebsanleitungen und Bilder etc., auch wenn diese in Internetmedien (z.B. Homepage) angeboten werden, stets geistiges Eigentum des Verkäufers. Jede Verwertung, Verbreitung, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Vorführung darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Eigentümers erfolgen.
3.3.    Der Verkäufer behält sich Konstruktions- und Materialänderungen vor, soweit der gewöhnliche oder nach dem Vertrag vorausgesetzte Gebrauch des Liefergegenstandes nicht wesentlich und nachteilig beeinträchtigt wird.

 

4.    VERPACKUNG

Mangels abweichender Vereinbarung verstehen sich die Preise ohne Verpackung. Erfolgt die Verpackung in handelsüblicher Weise, damit Transportschäden unter normalen Transportbedingungen der Ware auf dem Weg zum festgelegten Bestimmungsort vermieden werden, geht diese auf Kosten des Käufers und wird nur über Vereinbarung zurückgenommen.

 

5.    GEFAHRENÜBERGANG

5.1.    Der Zeitpunkt des Gefahrenüberganges bestimmt sich in den nachstehenden Fällen: a) bei Verkauf „ab Werk“ geht die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über, wenn die Ware dem Käufer zur Verfügung gestellt wird. Der Verkäufer muss dem Käufer den Zeitpunkt mitteilen, von dem an dieser über die Ware verfügen kann. Diese Mitteilung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Käufer die hierzu üblicherweise notwendigen Maßnahmen treffen kann; b) bei Verkauf „Lastwagen, Schleppkahn, Waggon“ (vereinbarter Absendungsort), „Grenze“ oder „Bestimmungsort“ oder bei Verkauf „Fracht frei bis“ geht die Gefahr vom Verkäufer in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem das mit der Ware beladene Transportmittel vom ersten Frachtführer übernommen wird; c) bei Verkauf „fob“ oder
„cif“ oder „c&f“ geht die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über, wenn die Ware im vereinbarten Verschiffungshafen die Reling tatsächlich überschritten hat.
5.2.    Wenn nicht anders vereinbart ist, gilt die Ware als „ab Werk“ verkauft.
5.3.    Der Verkäufer ist zum Abschluss einer Versicherung nur dann verpflichtet, wenn und insoweit dies schriftlich vereinbart wurde.
5.4.    Im Übrigen gelten die INCOTERMS in der am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

 

6.    LIEFERFRIST

6.1.    Mangels abweichender Vereinbarung beginnt die Lieferfrist mit dem Spätesten der nachstehenden Zeitpunkte: a) Datum der Bestell- bzw. Auftragsbestätigung; b) Datum der Erfüllung aller dem Käufer obliegenden technischen, kaufmännischen und finanziellen Voraussetzungen; c) Datum, an dem der Verkäufer eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung oder Vorauszahlung erhält und
/ oder ein zu erstellendes Akkreditiv eröffnet ist.
6.2.    Der Verkäufer ist berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen und diese gesondert zu verrechnen.
6.3.    Verzögert sich die Lieferung durch einen auf Seiten des Verkäufers eingetretenen Umstand, der einen Entlastungsgrund im Sinne des Art.11 letzter Absatz darstellt, dann wird eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist gewährt.
6.4.    Hat der Verkäufer einen Lieferverzug verschuldet, kann der Käufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachholung den Rücktritt vom Vertrag erklären. Im Falle von Sonderanfertigungen ist bei der Bemessung der Nachfrist entsprechend zu berücksichtigen, dass der Verkäufer bereits angearbeitete Teile allenfalls nicht anderweitig verwenden kann.
6.5.    Wurde die in Art. 6.4. vorgesehene Nachfrist durch Verschulden des Verkäufers nicht eingehalten, so kann sich der Käufer durch eine schriftliche Mitteilung vom Vertrag hinsichtlich aller noch   nicht gelieferten Waren, die nicht in angemessener Weise verwendet werden können, lossagen. Der Käufer hat in diesem Falle das Recht auf Erstattung der für die nicht gelieferten Waren oder für die nicht verwendbaren Waren geleisteten Zahlungen und, insoweit der Lieferverzug durch grobes Verschulden des Verkäufers verursacht wurde, auf Ersatz der gerechtfertigten Aufwendungen, die bis zur Auflösung des Vertrages und für dessen Durchführung gemacht werden mussten. Der Verkäufer haftet jedoch nicht für einen etwaigen entgangenen Gewinn des Käufers. Bereits gelieferte und nicht verwendbare Waren hat der Käufer dem Verkäufer zurückzustellen.
6.6.    Andere als die in Art. 6. genannten Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer aufgrund dessen Verzuges sind ausgeschlossen.
6.7.    Nimmt der Käufer die vertragsgemäß bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung des Verkäufers verschuldet, so kann der Verkäufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Frist zur Annahme vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Verkäufer aufgrund des Annahmeverzugs des Käufers vom Vertrag zurück, so ist Punkt 2.6. sinngemäß anzuwenden. Wenn die Ware ausgesondert worden ist, kann der Verkäufer die Einlagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers vornehmen. Der Verkäufer ist außerdem berechtigt, für alle gerechtfertigten Aufwendungen, die er für die Durchführung des Vertrages machen musste und die nicht in den empfan- genen Zahlungen enthalten sind, Erstattung zu verlangen.

 

7.    PREIS

Die Preise gelten, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, ab Werk des Verkäufers ohne Verpackung und ohne Verladung. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, verstehen sich die Preise ohne Abladen und ohne Vertragen. Nicht vorhergesehene Kosten bei der Zustellung, die nicht durch den Verkäufer verursacht wurden (z.B. Zwischenlagerung, mehrmalige Anfahrt), sind vom Kunden zu begleichen.

 

8.    ZAHLUNG

8.1.    Die Zahlungen sind entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen, vom Verkäufer nicht anerkannten Gegenansprüchen, zurückzuhalten oder aufzurechnen. Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung im Verzug, kann der Verkäufer entweder a) auf Erfüllung des Vertrages bestehen und die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben; b) den ganzen, noch offenen Kaufpreis fällig stellen; c) eine angemessene Nachfrist setzen; d) unter Einräumung einer Nachfrist den Rücktritt erklären. Der Verkäufer ist berechtigt, sofern auf Seiten des Käufers kein Entlastungsgrund im  Sinne des Art. 11 vorliegt, ab Fälligkeit einer Forderung Verzugszinsen in der Höhe von 6% über der jeweiligen 3-Monats EURIBOR zu verrechnen. Die Geltendmachung höherer Verzugszinsen aus dem Titel des Schadenersatzes bleibt vorbehalten. Alle frustrierten Aufwendungen, die der Verkäufer für die Durchführung des Vertrages machen musste, sind zu erstatten. Bis zur vollständigen Erfüllung der Zahlung (inklusive allfälliger Zinsen oder Transportkosten) behält sich der Verkäufer das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand vor.
8.2.    Alle Kreditkarteninhaber unterliegen Gültigkeitsprüfungen und Genehmigungen durch den Kartenaussteller. Personendaten des Kreditkarteninhabers, welche für diese Prüfungen notwendig sind, dürfen wir mit Dritten austauschen. Falls der Aussteller der Kreditkarte die Genehmigung der Zahlung verweigert, sind wir zur Lieferung erst verpflichtet, wenn der Kunde die Zahlung auf andere Weise erbringt.
8.3.    Der Verkäufer verwendet für die Zahlungsabwicklung über den Web-Shop verschlüsselte Übertragungswege nach dem Stand der Technik. Der Verkäufer haftet jedoch nicht für die missbräuchliche Verwendung von zahlungsrelevanten Daten durch Dritte.

 

9.    KUNDENKONTO UND DATEN

9.1.    Bei Nutzung des Kundenkonto-Service oder des Web-Shop, ist der Kunde für die Sicherstellung der Vertraulichkeit des Kontos und Passworts und für die Beschränkung des Zugangs zum Com- puter verantwortlich. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, für alle Aktivitäten verantwortlich zu sein, die über das Konto oder Passwort vorgenommen werden. Der Kunde hat alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um sicherzustellen, dass das Passwort geheim gehalten und sicher aufbewahrt wird und muss die Hartl Engineering & Marketing GmbH unverzüglich informieren, wenn Anlass zur Sorge besteht, dass ein Dritter Kenntnis vom Passwort erlangt hat oder das Passwort unautorisiert genutzt wird oder dies wahrscheinlich ist.
9.2.    Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Angaben an den Verkäufer korrekt und vollständig sind. Der Kunde hat den Verkäufer von jeglichen Änderungen hinsichtlich der vom Kunden gegebenen Informationen in Kenntnis setzen. Der Kunde kann viele der Informationen, die er an den Verkäufer gegeben hat, sowie die Kontoeinstellungen in dem Bereich Mein Konto der Webseite einsehen und aktualisieren.
9.3.    Der Kunde darf den Kundenkonto-Service oder den Web-Shop Service nicht verwenden: a) in einer Weise, die dazu geeignet ist, den Kundenkonto-Service bzw. den Web-Shop oder den Zugang dazu zu unterbrechen, zu beschädigen oder in sonstiger Art zu beeinträchtigen, oder b) für betrügerische Zwecke oder in Verbindung mit einer Straftat oder rechtswidrigen Aktivität oder c) um Belästi- gung, Unannehmlichkeiten oder Angst zu verursachen.
9.4.    Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen Services auf der Webseite vorzuenthalten, Mitgliedskonten zu schließen oder Inhalte zu entfernen oder zu verändern, wenn Sie gegen anwendbare Gesetze, diese Nutzungsbedingungen oder andere anwendbaren Vertragsbedingungen oder Richtlinien verstoßen.
9.5.    Informationen, die der Verkäufer vom Kunden erhält, sollen helfen, die Bestellabwicklung über den Web-Shop und das Kundenkonto individuell zu gestalten und stetig zu verbessern. Der Verkäufer nutzt diese Informationen für die Abwicklung von Bestellungen, die Lieferung von Waren und das Erbringen von Dienstleistungen und Informationen, sowie die Abwicklung der Zahlung (bei Rechnungs- kauf auch für erforderliche Prüfungen). Der Verkäufer verwendet die Informationen auch, um mit dem Kunden über Bestellungen, Produkte, Dienstleistungen und über Marketingangebote zu kommuni- zieren sowie dazu, die Datensätze zu aktualisieren und das Kundenkonto beim Verkäufer zu unterhalten und zu pflegen sowie dazu, Inhalte abzubilden und dem Kunden Produkte oder Dienstleistungen zu empfehlen, die den Kunden interessieren könnten. Der Verkäufer nutzt die Daten und Informationen auch dazu, um seine eigenen Angebote und die eigene Plattform zu verbessern, Missbrauch, insbesondere Betrug, vorzubeugen oder aufzudecken. Der Verkäufer nutzt die Daten auch um Dritten die Durchführung technischer, logistischer oder anderer Dienstleistungen in seinem Auftrag zu er- möglichen. Der Verkäufer ist ebenfalls berechtigt, diese Informationen an Vertragshändler und/oder vertraglich gebundenes Verkaufspersonal weiterzugeben, um die oben genannten Zwecke zu erfüllen.
9.6.    Der Verkäufer hat die Daten der Kunden vor unbefugter Verwendung zu schützen. Der Verkäufer haftet jedoch nicht für die missbräuchliche Entwendung oder Verwendung von Daten durch Dritte.

 

10.    BEHELFSMITTEL

Die zur Übergabe, Inbetriebnahme oder eventuell anfallenden bzw. erforderlichen Nacharbeiten notwendigen Behelfsmittel sind vom Käufer kostenlos zur Verfügung zu stellen.

 

11.    GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

Die Gewährleistung gilt nur für fabrikneue Waren und unter Voraussetzung der erfüllten Zahlungsbedingungen, der ausschließlichen Verwendung von Hartl Original Ersatz- und Verschleißteilen, sowie den erfüllten Wartungsvorschriften laut der Bedienungs- und Wartungsanleitung durch geschulte Personen oder durch autorisierte Händler. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Inbetrieb- nahme der Ware. Sofern die Inbetriebnahme nicht durch ein gültiges Inbetriebnahme-Protokoll nachgewiesen wird, gilt das Rechnungsdatum als Datum der Inbetriebnahme. Eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist tritt nach Mängelbehebung nicht ein. Der Käufer ist verpflichtet, gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Sofort nach Erhalt der Ware ist diese gemäß § 377 UGB (österreichisches Unternehmensgesetzbuch) auf offene Mängel zu untersuchen. Mängel, die trotz sachgemäßer Untersuchung erst später hervortreten, sind unverzüglich nach deren Hervortreten schriftlich und unter Angabe der Bestelldaten, der Rechnungsnummer sowie der Beifügung einer genauen Beschreibung von Art, Ausmaß und Inhalt des Mangels der gerügten Ware zu erheben.
Unterlässt der Käufer die form- und fristgerechte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt. Für die Rechtzeitigkeit der Anzeige kommt es auf den Zeitpunkt ihres Zuganges beim Lieferanten an. Jede Gewährleistung oder jeder Schadenersatz ist ausgeschlossen, wenn der Mangel an der gelieferten Ware nicht unverzüglich nach Empfang und/oder Mängel nach ihrer Entdeckung nicht unverzüglich und fristgerecht angezeigt werden, oder Veränderungen irgendwelcher Art an der gelieferten Ware durch hierzu nicht vom Lieferanten autorisierte Personen vorgenommen wurden oder die Ware sonst unsachgemäß behandelt wurde. Die Gewährleistung erlischt ebenfalls, wenn Teile der Anlage durch nicht Original Hartl Ersatz- oder Verschleißteile getauscht werden und die Verwendung dieser Teile nicht ausdrücklich vom Verkäufer empfohlen oder genehmigt wurde. Die Gewährleistung erfolgt nur in der Weise, dass die fehlerhaften Teile, welche innerhalb dieser Zeit nachweisbar infolge Arbeits- oder Materialfehler unbrauchbar werden, nach Wahl des Verkäufer kostenlos ersetzt oder in angemessener Frist instandgesetzt werden. Die für den Aus- und Einbau aufgewendeten Arbeitskosten sind vom Käufer zu tragen. Werden Teile zurückgesandt, übernimmt der Käufer die Gefahr und Kosten. Für Kosten, die entstehen, wenn der Käufer selbst Mängelbehebungen durchführt, muss der Verkäufer die schriftliche Zustimmung geben.
Die Gewährleistungspflicht gilt nur für die Mängel, die bei normalem Gebrauch auftreten. Sie gilt nicht für Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung durch den Käufer oder einer seiner Beauftragten entstehen. Keine Gewährleistung besteht bei Verschleiß oder Gewaltschäden und deren Folgeschäden. Für diejenigen Teile, die der Verkäufer von Unterlieferanten bezogen hat, haftet er nur im Rahmen der ihm selbst zustehenden Gewährleistungsansprüche.
Der Verkäufer haftet für Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnissen, entgangenen Gewinn, Zinsverlust und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer sind jedenfalls ausgeschlossen. Wei- ters wird für Verletzungen von Personen und für Schäden an Gütern, die nicht Vertragsgegenstand sind keine Haftung übernommen.
Folgende Umstände gelten jedenfalls als Entlastungsgründe: Arbeitskonflikte, Brand, Beschlagnahme, Embargo, Verbot der Devisentransferierung, Aufstand, Fehlen von Transportmitteln, Einschränkung des Energieverbrauches.

 

12.    GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT

Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist das am Sitz des Verkäufers sachlich zuständige österreichische Gericht. Es gilt neben den allgemei- nen Geschäftsbedingungen des Verkäufers ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendung des UN- Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. Für Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungs- ort der Sitz des Verkäufers, auch wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen in verschiedenen Sprachen vor; für die Klärung von Auslegungsfragen der englischen und deutschen Version ist allein die deutsche Version maßgeblich.

HARTL ENERGY GMBH 
Pem-Straße 2
4310 Mauthausen
AUSTRIA

T + 43 7238 29520  M +43 676 6322311

Fassung  10.01.2022